Artist Hacks
Hier gibt es diverse Informationen, um die Schaffung künstlerischer Produkte organistorisch zu vereinfachen.
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Musterverträge
In Kooperation mit der Kanzlei Laaser haben wir für das übliche Regelungsbedürfnis im Bereich der freien darstellenden Künste, besonders im Tanz, Musterverträge erstellt. Diese können kostenlos bei uns angefragt werden. Dafür bitte das Haftungsausschlussformular ausgefüllt an info@tanzbueromuenchen.de schicken.
Aktuell können wir folgende Verträge anbieten:
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Regie (mit und ohne Wiederaufnahme) | auf deutsch und englisch
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Choreografie (mit und ohne Wiederaufnahme) | auf deutsch und englisch
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Dramaturgie (mit und ohne Wiederaufnahme) | auf deutsch
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Komposition (mit und ohne Wiederaufnahme) | auf deutsch
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Tänzer*innen (mit und ohne Wiederaufnahme) | auf deutsch und englisch
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Darsteller*innen (mit und ohne Wiederaufnahme) | auf deutsch und englisch
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Puppenspiel (mit und ohne Wiederaufnahme) | auf deutsch und englisch
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Bühnen- und Kostümbild (mit und ohne Wiederaufnahme sowie gesondert Rechteeinräumung) | auf deutsch und englisch
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Filmer*innen (mit und ohne Wiederaufnahme sowie gesondert Rechteeinräumung) | auf deutsch und englisch
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Wiederaufnahme | auf deutsch und englisch
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Koproduktion | auf deutsch und englisch
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Gastspiel | auf deutsch und englisch
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Lizenzvertrag für digitale Projekte | auf deutsch und englisch
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Einheitsvertrag für künstlerische und nicht künstlerische Leistungen (mit Anmerkungen speziell zu #TakeThat) | auf deutsch
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Produktionsleitung | auf deutsch
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Datenschutz | auf deutsch
Zudem bietet touring artists kommentierte Musterverträge für die Bereiche Bildende und Darstellende Kunst an. Die Verträge enthalten Hinweise, die insbesondere für den Vertragsabschluss zwischen Partner*innen aus unterschiedlichen Ländern relevant sind. Auch Muster zu Gastspiel-, Residenz- und Koproduktionsverträgen sind online.
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Steuer & Recht
Auf ihrer Website bietet die Rechtsanwältin Sonja Laaser kompakte Informationen zu unter anderem Vertrags- und Arbeitsrecht, wie Ausfallhonorar bei Absage der Vorstellung, Vereinbarung über Gastspielverträge, Hospitanz und Mindestlohn, Minijobs, Checkliste zur Ausländersteuer. Ab 2020 wird übrigens die Kleinunternehmerregelung von 17.500 auf 22.000 Euro des Vorjahresumsatz angehoben und gilt damit rückwirkend für das Jahr 2019.
Für die Wissensplattform CAMPUS des Bundesverbands Freie Darstellende Künste erläutert die Berliner Kanzlei Laaser in einem Podcast das Vertragsrecht und liefert weitere Informationen zu Rechtsformen und zur Weiterleitung von öffentlichen Fördergeldern.
Das Handbuch Theaterrecht des Theatermachers Christoph Nix, das 2019 bei Theater der Zeit erschien, ist ein praxisorientierter Ratgeber, der über die Rechtsgrundlagen von Bühnenkünstler*innen an staatlichen Theatern, als freie Künstler*innen oder als Gruppe informiert. Aktuell und verständlich werden u. a. das Bühnenarbeitsrecht, das Vereins- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht oder Fragen der Mitbestimmung erläutert. Darüber hinaus enthält der Band eine ausgewählte Textsammlung der wichtigsten bühnenrechtlichen Gesetzestexte, den NV Bühne sowie Musterverträge.
Der Landesverband Freie Theater in Niedersachsen (LaFT) informiert in seiner Fibel für Freies Theater auf Deutsch, Englisch und Arabisch zu unterschiedlichen Themen wie Rechtliche Grundlagen, Kommunikation, Kosten- und Finanzierungsplan und Mustervertrag.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat liefert Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler.
Außerdem liefert touring artists Informationen zu aktuellen Gesetzesänderungen.
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hat auf seiner Seite Informationen zur KSK veröffentlicht.
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Selbstständigkeit im Kulturbetrieb
Die Hamburger Kreativgesellschaft hat für alle, die sich selbstständig machen möchten oder bereits gegründet haben, die Online Academy entwickelt. In der kostenlosen Online Academy findet Ihr Antworten auf alle Fragen, mit denen Ihr Euch im Rahmen Eurer Selbstständigkeit befassen sollt.
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Theaterbüro München – How To's
Das Theaterbüro München bietet auf seiner Webseite Tipps und Hinweise zur Planung eigener Produktionen in den Darstellenden Künsten an. Die dafür erstellten How To’s informieren zu Themen wie Budgetierung, Probenräumen und Musterverträgen.
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Nachhaltiges Produzieren
Der BFDK ECO RIDER bietet Orientierungshilfe für alle Beteiligten im Theater, die den Einstieg in ein nachhaltiges Arbeiten suchen. Alle Arbeitsbereiche werden angesprochen und mit praktischen Schritten versehen, sodass der BFDK ECO RIDER gleichzeitig eine Grundlage bietet, um im Rahmen einer Produktion oder Institution gemeinsam abzustimmen, welche nachhaltigen Arbeitsweisen bereits Anwendung finden und welche praktischen Maßnahmen darüber hinaus kurz- und langfristig umsetzbar sind.
Der BFDK ECO RIDER richtet sich explizit an alle Theater produzierenden Menschen – ob fest angestellt oder frei: Produktionsleiter*innen, Darsteller:innen und Bühnentechniker*innen, Regisseur*innen sowie Festivalmacher*innen, Kostüm- und Bühnenbilder*innen – und lädt dazu ein, sich mit der Umsetzung nachhaltiger Arbeit auseinanderzusetzen.
Der BFDK ECO RIDER kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Der Green Guide von Reflektor unterstützt Kulturschaffende auf dem Weg hin zu einer nachhaltigeren Kulturpraxis. Die ersten Guides zu Thema Mobilität, Produktion, Technik und Verpflegung sind bereits Online, weitere zu den Themenbereichen Energie und Kommunikation folgen. Die Guides wurden gemeinsam mit Theaterbetrieben entwickelt mit dem Ziel, Kulturschaffende im Bereich der darstellenden Künste auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Kulturpraxis zu unterstützen.
Am 11. Oktober 2023 wurde von Bund, Ländern und Kommunen in der Kulturministerkonferenz und im Kulturpolitischen Spitzengespräch der CO2-Kulturstandard samt CO2-Kulturrechner verabschiedet. Damit können Kultureinrichtungen aller Sparten nach einheitlichen Vorgaben ihre CO2-Emissionen erfassen, Einsparpotentiale identifizieren und nachhaltige Strategien entwickeln. Bislang gab es keine einheitlichen Vorgaben oder Standards zur Erstellung von Klimabilanzen im Kulturbereich. Schaut ihn euch hier an!
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Praxishandbücher
Creability – Praxishandbuch für inklusive Kunst und Kulturarbeit
Ab sofort ist das Praxishandbuch zum Projekt CREABILITY erhältlich. Es liefert auf über 150 Seiten nützliche Anleitungen und Checklisten, um Kreativangebote in den Bereichen Tanz, Schauspiel und Musik zu gestalten – für Menschen mit und ohne Behinderung. Die Un-Label Performing Arts Company hat das vom EU-Programm ERASMUS+ geförderte Projekt koordiniert, an dem außerdem die TU Dortmund und die griechische Non-Profit-Organisation SMouTh beteiligt waren.
Den Elfenbeinturm entern – Reader für Antidiskriminierungstrainer*innen im Kulturbereich
Abgeschieden von der Welt und selbstreferentiell – der Kulturbetrieb wird schon lange als Elfenbeinturm kritisiert. Aber wie können Antidiskriminierungstrainer*innen dazu beitragen, Strukturveränderungen anzustoßen und Zugänge zu schaffen? Dieser Reader von Diversity Arts Culture richtet sich an Antidiskriminierungstrainer*innen, die Fortbildungen im Kulturbereich anbieten wollen, sowie an Bildungstrainer*innen, die bereits im Kulturbereich arbeiten, aber noch wenig Praxiserfahrung haben. Zum einen will er den Einstieg in Diskurse und Aushandlungsprozesse, die im Kulturbetrieb stattfinden, erleichtern. Zum anderen versammelt er Erfahrungsberichte von Bildungstrainer*innen, die bereits Antidiskriminierungsworkshops im Kulturbetrieb anbieten, zeigt Fallstricke aber auch bewährte Methoden auf. Außerdem berücksichtigt er die spezifischen Herausforderungen, vor denen Trainer*innen aus marginalisierten Communitys in Workshopkontexten stehen, und eröffnet ihnen Strategien und Handlungsräume.
Kunst wird von Menschen gemacht. Unter anderem von Menschen, deren Mobilität, Sinne, Kognition und Psyche – normativ betrachtet – beeinträchtigt sind.
Damit Ihr Euch einen besseren Überblick über Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für Kulturakteur*innen und Kulturnutzer*innen mit Behinderung in und durch Maßnahmen der Kulturförderung ermöglichen könnt, hat Un-Label eine Guideline veröffentlicht!
Darin findet Ihr übersichtlich und anschaulich strukturiert jede Menge konkrete Ansatzpunkte und Ideen, wie durch Änderungen von Förderrichtlinien und -konzepten Chancengleichheit für Antragstellende und Kulturpublikum mit Behinderung hergestellt werden kann.
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Paul Klinger Künstlersozialwerk e.V.
Das Paul Klinger Sozialwerk e.V. bietet Unterstützung von und für Künstler*innen an. In Beratungsgesprächen, die von Künstler*innen selbst sowie von Fachpersonal durchgeführt werden, werden die individuellen Besonderheiten, abhängig von der persönlichen Lebens- und Berufssituation, besprochen. Auch Anliegen rund um die Künstlersozialkasse (KSK) inkl. Antragsverfahren und Hilfe bei der Beantragung von Förderungen und Stiftungsgeldern können thematisiert werden.
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Künstlersozialabgabe
FÄLLT FÜR VERTRAGSSTRAFEN, SCHADENERSATZANSPRÜCHE ODER AUSFALLHONORARE KÜNSTLERSOZIALABGABE AN?
Künstlersozialabgabe ist nur zu zahlen, wenn eine künstlerische oder publizistische Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wird eine Leistung nicht erbracht, fällt keine Künstlersozialabgabe an. Deshalb gehören Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen nicht zum meldepflichtigen Entgelt. Werden Ausfallhonorare gezahlt, obwohl eine Leistung nicht erbracht wurde, sind sie wie Vertragsstrafen zu behandeln und daher nicht meldepflichtig. Ausfallhonorare für bereits erbrachte Leistungen, die nur nicht verwertet bzw. genutzt werden, müssen der KSK dagegen gemeldet werden.
Weitere Fragen?
Schreib uns eine E-Mail an info@tanzbueromuenchen.de